CDU-Fraktion lehnt Vorschaltgesetz zur Funktional- und Verwaltungsreform ab
Fiedler: Inhaltsleeres und eilig nachgeschobenes Gesetz
Erfurt – Die CDU-Fraktion hat das von der Landesregierung vorgelegte Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreform heute im Landtag abgelehnt. Die CDU sprach sich gegen die Grundsatzentscheidung für einen zweistufigen Verwaltungsaufbau und die weitgehende Aufgabenkommunalisierung aus. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Wolfgang Fiedler, sieht in dem Gesetz ansonsten ein „inhaltsleeres, eilig nachgeschobenes Gesetz, um den Kardinalfehler der ganzen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform zu bemänteln – und das ist die falsche Reihenfolge“, so der Innenpolitiker wörtlich. Mit dem Gesetz setzt sich die Landesregierung selbst über den Rat ihrer eigenen Sachverständigen und des Thüringer Rechnungshofs hinweg. Die hätten die Entwicklung einer Funktional- und Verwaltungsreform aus einer Aufgabenkritik heraus gefordert. „Davon ist weit und breit nichts zu sehen“, sagte Fiedler.
Der Innenpolitiker warf Rot-Rot-Grün vor, mit dem Landesverwaltungsamt „durch die vorgesehene Abgabe von Aufgaben nach unten und nach oben eine funktionierende Behörde zu zerschreddern und dem Land unabsehbaren Schaden zuzufügen.“ Wie Fiedler hinzufügte, verhindert bisher ausschließlich politisch-handwerkliches Unvermögen der Linkskoalition, dass sich dieser Plan ins Werk setzen lasse. Nach den letzten der CDU-Fraktion vorliegenden Informationen können lediglich 45 von 20 700 Stellen in der Landesverwaltung kommunalisiert werden. Der Abgeordnete verdeutlichte, dass die CDU-Fraktion den genau entgegengesetzten Weg gehen will. „Wir wollen das Landesverwaltungsamt als zentrale Bündelungsbehörde eines dreistufigen Verwaltungsaufbaus stärken und die Kommunen von hochspezialisierten Aufgaben entlasten. Das ermöglicht ihnen eine Zukunft in überschaubaren und vertrauten Strukturen“, so Fiedler.
Abschließend kritisierte der Innenpolitiker auch in diesem Fall das Gesetzgebungsverfahren. „Der Rechnungshof hat ausdrücklich ausgeführt, dass die Funktional- und Verwaltungsreform aus einer Aufgabenkritik heraus entwickelt werden soll. Das ist unterblieben. Erneut fehlt, wie in Sachen Gebietsreform, eine Kostenfolgenabschätzung, und erneut hat die Landesregierung Fragen der kommunalen Spitzenverbände und der Opposition absolut unzulänglich beantwortet. Dieser Entwurf ist, wie es der Landkreistag ausführte, eine Hülse ohne vollziehbaren und aussagekräftigen Inhalt. Man könnte auch sagen: hohl“, spitzte Fiedler zu.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher