Gebietsreform: Fristverlängerung für Stellungnahmen zum CDU-Änderungsantrag abgelehnt
Fiedler: Linkskoalition will Gebietsreform im Eiltempo durchpeitschen
Erfurt – „Schon wieder verweigert sich Rot-Rot-Grün angemessenen Fristen für eine Stellungnahme. Ganz offensichtlich legt die Linkskoalition keinen Wert auf die Meinung der kommunalen Spitzenverbände.“ So kommentierte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Wolfgang Fiedler, die jüngste Verweigerungshaltung der rot-rot-grünen Mehrheit im Innenausschuss. Dort hatten die kommunalen Spitzenverbände ausreichend Zeit eingefordert, um den am gestrigen Mittwoch von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag zur Gebietsreform vor ihrer Stellungnahme angemessen beraten zu können. Statt jedoch, wie gewünscht, dafür bis zum 13. Juli Zeit zu bekommen, bestanden die Vertreter der Regierungsparteien auf eine Stellungnahme bis zum 20. Juni.
„Das große Ziel vor Augen, ihr Vorschaltgesetz zur Gebietsreform im Eiltempo durchzupeitschen, unternimmt die Linkskoalition nun alles, um eine angemessene Beteiligung der Spitzenverbände zu unterbinden“, erklärte Fiedler. Eine ausreichende Anhörungsfrist laufe augenscheinlich dem Zeitplan der Landesregierung entgegen, das Vorschaltgesetz noch im Juni-Plenum im Parlament zu beraten. „So jedenfalls wird eine satzungsgemäße Beteiligung der Städte und Gemeinden definitiv nicht möglich sein. Das zeigt einmal mehr, dass die Linkskoalition die kommunale Selbstverwaltung nicht ernst nimmt“, so Fiedler.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, zu dem sich die kommunalen Spitzenverbände nun nach dem Willen der rot-rot-grünen Ausschussmehrheit übereilt positionieren müssen, sieht Kreisgrößen mit dem 1994 beschlossenen Richtwert von 80 000 Einwohnern vor. Kreisfreie Städte können nach den Vorstellungen der Unionsfraktion auch weniger als 100 000 Einwohner haben, wenn die kulturelle, geschichtliche oder touristische Bedeutung dies nahelegt oder sich die Einwohner in einer Bürgerbefragung für die Kreisfreiheit aussprechen. Die Mindestgröße für Gemeinden soll 5000 statt 6000 Einwohner betragen. Auch Verwaltungsgemeinschaften mit einer Mindestgröße von 5000 Einwohnern soll es zukünftig noch geben. Die für Gemeinden vorgesehene Freiwilligkeitsphase für Neugliederungen fordert die CDU auch für Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher