Fiedler: „Auffällige Hunde unabhängig von der Rasse als gefährlich einstufen“
Erfurt – „Wir sind dafür, die bisherige Rasseliste gefährlicher Hunde abzuschaffen und Hunde stattdessen dann als gefährlich einzustufen, wenn sie auffällig geworden sind. Sei es, weil sie Menschen oder Tiere verletzen, oder weil sie unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen.“ Das hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Wolfgang Fiedler, vor der morgigen Befassung des Innenausschusses mit der geplanten Änderung des Gesetzes zum Schutz vor Tiergefahren gesagt. Die Landesregierung hatte eine Novelle des zum September 2011 in Kraft getretenen Gesetzes vorgelegt. „Menschen müssen vor gefährlichen Hunden geschützt werden. Die derzeit gültige Regelung mit der Rasseliste ist jedoch ineffektiv, ungerecht und stellt bestimmte Rassen unter Generalverdacht“, erklärte Fiedler und verwies auf die bisher bekannt gewordenen schweren Beißvorfälle in Thüringen, die nahezu allesamt nicht auf Hunde zurückgehen, die auf der Rasseliste stehen.
„In der Regel ist die Person am anderen Ende der Leine verantwortlich dafür, wenn ein Tier aggressiv wird“, so der CDU-Innenpolitiker weiter. Deshalb wäre es aus Sicht der CDU-Fraktion sinnvoller, Haltern, deren Hund wegen auffälligen Verhaltens als gefährlich eingestuft wird, eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund aufzuerlegen. „Diese könnte dann Voraussetzung dafür sein, den Hund weiterhin halten zu dürfen“, erläuterte Fiedler die Vorstellungen der CDU-Fraktion. „Die Rasseliste hat nicht gehalten, was sich der Landtag vor sechs Jahren von ihr versprochen hat. Das hat die jüngste Anhörung im Innenausschuss deutlich gezeigt. Wir brauchen deshalb eine grundlegende Neuregelung – weg von Pauschalurteilen, hin zur Bewertung des tatsächlichen Verhaltens von Hund und Halter.“
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher