Spitzenverbände üben harsche Kritik am Gesetzentwurf für direkte Demokratie
Fiedler: „Am Ende überwiegen die Nachteile“
Erfurt - „Auch wenn die Linkskoalition vorgibt, die direkte Demokratie stärken zu wollen, macht sie so viele handwerkliche Fehler, dass die Nachteile des Gesetzes am Ende überwiegen.“ Dieses Fazit zog der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Wolfgang Fiedler, nach der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetz für direkte Demokratie im Kommunalausschuss des Thüringer Landtags am Donnerstag. Der Gemeinde- und Städtebund sowie der Thüringer Landkreistag hatten zum Teil harsche Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung geübt. Insbesondere die durch das Gesetz entstehenden Kosten wurden als bedenklich erachtet, da der finanzielle Mehraufwand für die Kommunen lediglich mit einem Zugewinn an direkter Demokratie begründet wurde. Das ist aus Sicht der Spitzenverbände verfassungsrechtlich fragwürdig, da dies keinen finanziell belegbaren Kostenausgleich darstellt.
Ablehnend stehen die Spitzenverbände auch der Abwahl von Bürgermeistern durch Bürgerbegehren gegenüber. Dies ist aus Sicht der Kommunen bereits direktdemokratisch in Paragraf 28 Absatz 6 der Thüringer Kommunalordnung möglich und schwächt zudem das Vertrauen der kommunal Verantwortlichen. Insoweit lässt für die Spitzenverbände auch die Gesetzesbegründung zu wünschen übrig, da die beabsichtigte Regelung lediglich beschrieben, aber nicht sachlich plausibel begründet wird. Weitere Kritikpunkte, die während der Anhörung thematisiert wurden, waren die zu knappe Zeitschiene der Befassung durch die Spitzenverbände und deren zu späte Einbindung. Diese erfolgte erst, nachdem der Gesetzesentwurf schon lange in der Presse diskutiert worden war.
Fiedler erinnerte daran, dass der Landtag bereits mit breitesten Mehrheiten die Regeln für die direkte Demokratie auf Landes- und Kommunalebene liberalisiert hat, und machte deutlich, dass die CDU-Fraktion nach wie vor weite Teile des Gesetzesentwurfs ablehnt – darunter unter anderem das sogenannte Ratsreferendum und die Abschaffung der Amtseintragung als Alternative zur freien Sammlung. Durch die Streichung der Amtseintragung würde Menschen, die das Zeitbudget oder die organisatorischen Möglichkeiten für eine freie Sammlung nicht haben, eine Möglichkeit der Bürgerbeteiligung genommen, sagte Fiedler. Dagegen begrüßt die Unionsfraktion die vorgesehene Möglichkeit, dass der Gemeinderat bei Bürgerentscheiden einen Alternativentwurf mit zur Abstimmung stellt.
Felix Voigt