Fiedler: „Auch der Änderungsantrag ist rechtlich unausgegoren“
Erfurt – „Die Linkskoalition ist weder in der Lage ihr Wahlversprechen zu erfüllen, noch einen rechtlich fundierten und geprüften Gesetzentwurf vorzulegen.“ Das hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, am heutigen Donnerstag im Anschluss an die öffentliche Anhörung zu einem von der Linkskoalition vorgelegten Änderungsantrag zum Kommunalabgabengesetz gesagt. Sowohl nach Auffassung des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes, als auch nach der des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bestehen gegen den Änderungsantrag erhebliche rechtliche Bedenken, sowie Zweifel im Hinblick auf die Anwendungspraxis. Bereits bei der Anhörung zum ursprünglichen Gesetzentwurf zur rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hatte sich die Koalition „bis auf die Knochen blamiert, da das Vorhaben rechtlich nicht haltbar war“, erklärte Fiedler.
Der jetzt vorgelegte Entwurf bringt laut Fieder für die Altfälle über die bestehenden Regelungen hinaus keine Verbesserung. Auch nach der geltenden Rechtslage können die Gemeinden bereits von einer Beitragserhebung absehen, wenn sie „zu keinem wesentlichen Vermögenszuwachs führen würde“ oder ihre finanzielle Situation dauerhaft so günstig ist, dass sie auf eine Beitragserhebung verzichten können. Im Koalitionsvertrag hatte sich Rot-Rot-Grün darauf verständigt, „die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu begrenzen“, wie es in der Vereinbarung wörtlich heißt. Das habe auch die Regierung Lieberknecht im Rahmen des rechtlich zulässigen bereits getan, erläuterte Fiedler mit Blick auf die zitierten Bestimmungen aus dem Kommunalabgabengesetz. Zunächst hatte die rot-rot-grüne Landesregierung einen Gesetzentwurf mit einer Stichtagsregelung vorgelegt, den die Koalitionsfraktionen nun kleinlaut wieder kassiert haben.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher